Entlohnung einer Ferialpraxis : OLG Wien 432 Ra 133/91 v.4.12.1991
Ist von den Vertragspartnern eine Ferialpraxis, wenn auch allenfalls mit unterschiedlichen Vorstellungen über die Rechtsfolgen einer solchen, beabsichtigt und weder ein Lehrvertrag noch ein Dienstvertrag eines Hilfsarbeiters, hat die Bestimmung des Entgeltes danach zu erfolgen, welche Tätigkeit über...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 31.01.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 37.018.7 Ferialpraxis
331.2 Lohn 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ist von den Vertragspartnern eine Ferialpraxis, wenn auch allenfalls mit unterschiedlichen Vorstellungen über die Rechtsfolgen einer solchen, beabsichtigt und weder ein Lehrvertrag noch ein Dienstvertrag eines Hilfsarbeiters, hat die Bestimmung des Entgeltes danach zu erfolgen, welche Tätigkeit überwiegend geleistet worden ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |