Entlohnung einer Ferialpraxis : OLG Wien 432 Ra 133/91 v.4.12.1991

Ist von den Vertragspartnern eine Ferialpraxis, wenn auch allenfalls mit unterschiedlichen Vorstellungen über die Rechtsfolgen einer solchen, beabsichtigt und weder ein Lehrvertrag noch ein Dienstvertrag eines Hilfsarbeiters, hat die Bestimmung des Entgeltes danach zu erfolgen, welche Tätigkeit über...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:37.018.7 Ferialpraxis
331.2 Lohn
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 37.018.7 Ferialpraxis Dokument Nr. A-742549 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage