Unfallversicherungsschutz bei Abbrucharbeiten an nicht landwirtschaftlichem Wirtschaftsgebäude : OGH 10 Ob S 58/91 26.3.1991

Auch wenn Abbrucharbeiten nicht an einem Wirtschaftsgebäude vorgenommen werden, ist § 175 Abs.3 Z.4 ASVG anzuwenden, wenn diese Arbeiten unmittelbar im betrieblichen Interesse gelegen sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.10.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
631.116 Betrieb, landwirtschaftlicher
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.41 Unfallversicherung (SV) Dokument Nr. A-742507 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage