Tarifliche Kündigungsfristen: Grundsätzlich keine Gesamtnichtigkeit einer tariflichen Regelung bei Vorliegen einer Teilnichtigkeit : LAG Köln 14 (7) Sa 209/91 v.29.7.1991 rkr

Zur sachlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung zwischen Arbeitern und höheren Angestellten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (45 (1992) Nr.10)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.03.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsfrist
331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Kollektivvertrag
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsfrist Dokument Nr. A-742327 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage