Verfassungsgerichtshof korrigiert Gesetzgeber : VfGH G 272/91, G 323, 324/91, G 343/91
Der Verfassungsgerichtshof hat nun 'Behindertenausschüsse' als verfassungswidrig bezeichnet / Organe der Verwaltung sind damit nicht weisungsunabhängig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Standard (1992)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.03.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.6 Behindertenanstellung
342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit 341.231 Menschenrechtskonvention, internationale 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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