Verfassungsgerichtshof korrigiert Gesetzgeber : VfGH G 272/91, G 323, 324/91, G 343/91
Der Verfassungsgerichtshof hat nun 'Behindertenausschüsse' als verfassungswidrig bezeichnet / Organe der Verwaltung sind damit nicht weisungsunabhängig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Standard (1992)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.03.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.6 Behindertenanstellung
342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit 341.231 Menschenrechtskonvention, internationale 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.6 Behindertenanstellung | Dokument Nr. A-742320 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |