Verfassungsgerichtshof korrigiert Gesetzgeber : VfGH G 272/91, G 323, 324/91, G 343/91

Der Verfassungsgerichtshof hat nun 'Behindertenausschüsse' als verfassungswidrig bezeichnet / Organe der Verwaltung sind damit nicht weisungsunabhängig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1992)
VerfasserIn: Bachhofer, Monika
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.03.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Behindertenanstellung
342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.6 Behindertenanstellung Dokument Nr. A-742320 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage