ArbVG § 9 : OGH 9 Ob A 219/91 v.18.12.1991
Arbeitet ein Arbeitnehmer ausschliesslich in einer fachlich und organisatorisch abgegrenzten Betriebsabteilung für Reprografie eines Druckereiunternehmens, ist der für diesen fachlichen Wirtschaftsbereich geltende, ausdrücklich Reproduktionsfotografen erfassende Zusatzkollektivvertrag für den Druckv...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.03.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Kollektivvertrag
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Arbeitet ein Arbeitnehmer ausschliesslich in einer fachlich und organisatorisch abgegrenzten Betriebsabteilung für Reprografie eines Druckereiunternehmens, ist der für diesen fachlichen Wirtschaftsbereich geltende, ausdrücklich Reproduktionsfotografen erfassende Zusatzkollektivvertrag für den Druckvorbereich in Hinblick auf die Zugehörigkeit des Arbeitgebers zum entsprechenden, alle Betriebe des graphischen Gewerbes erfassenden Mantelkollektivvertrag auf diesen Arbeitnehmer anzuwenden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |