ArbVG § 9 : OGH 9 Ob A 219/91 v.18.12.1991

Arbeitet ein Arbeitnehmer ausschliesslich in einer fachlich und organisatorisch abgegrenzten Betriebsabteilung für Reprografie eines Druckereiunternehmens, ist der für diesen fachlichen Wirtschaftsbereich geltende, ausdrücklich Reproduktionsfotografen erfassende Zusatzkollektivvertrag für den Druckv...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.03.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivvertrag
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Kollektivvertrag Dokument Nr. A-742180 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage