Staatshaftung nach Gemeinschaftsrecht : EuGH RS C-6/90 u. C-9/90

Nach der Entscheidung des EuGH vom 19.11.1991 legt das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten eine Haftung für Schäden auf, die sie den einzelnen unter Verstoss gegen das Gemeinschaftsrecht zufügen. Konkret ging es um den Ersatz von Schäden, die den einzelnen durch die unterbliebene Umsetzung einer...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (3 (1992) Nr.2 S.41-44)
VerfasserIn: Fischer, Hans Georg
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51:352/354 Haftung, öffentliche
340.132 Rechtsangleichung
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
Region:EG
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