Staatshaftung nach Gemeinschaftsrecht : EuGH RS C-6/90 u. C-9/90
Nach der Entscheidung des EuGH vom 19.11.1991 legt das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten eine Haftung für Schäden auf, die sie den einzelnen unter Verstoss gegen das Gemeinschaftsrecht zufügen. Konkret ging es um den Ersatz von Schäden, die den einzelnen durch die unterbliebene Umsetzung einer...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (3 (1992) Nr.2 S.41-44)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.01.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51:352/354 Haftung, öffentliche
340.132 Rechtsangleichung 341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches |
Region: | EG
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.51:352/354 Haftung, öffentliche | Dokument Nr. A-741522 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |