'Mona Lisa' bringt es an den Tag

Im § 1360 a BGB ist zwar im Rahmen der Unterhaltspflicht ein Taschengeld in Höhe von 5-7 % des Gesamteinkommens für die Ehefrau vorgesehen, aber es gibt noch Ehemänner, die davon nichts wissen. Das Taschengeld ist im Wirtschaftsgeld enthalten, das der Ehemann in voraus der haushaltsführenden Ehefrau...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Theorie und Praxis der sozialen Arbeit (43 (1992) Nr.1)
VerfasserIn: Bieback-Diel, Liselotte
Trautmann, Christel
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:647.211 Hausfrau
392.5 Ehe
3-055.1 Mann
64.021 Haushalt, privater
331.021F Hausarbeit
347.615 Unterhaltspflicht
339.233 Einkommen
340.134 Gesetzgebung
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 647.211 Hausfrau Dokument Nr. A-741485 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage