ArbVG § 122 Abs.1 Z.5 : OGH 9 Ob A 138, 139/91 v.6.11.1991

Wird ein Brief der Gewerkschaft an den Betriebsleiter an der Informationstafel des Betriebes angeschlagen, begeht der Betriebsratsvorsitzende keine erhebliche Ehrverletzung im Sinne des § 122 Abs.1 Z.5 Arbeitsverfassungsgesetz, wenn in dem Brief die Gewerkschaft lediglich ihre Auffassung darlegt, da...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.012.45 Information, betriebliche
343.632 Ehrenbeleidigung
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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