Selbstentlohnung bei nicht ausreichenden Betriebseinnahmen : ASG Wien 3 Cga 738/90 v.11.6.1991, rechtskräftig
Ist der Arbeitnehmer berechtigt, aus den Einnahmen auch seine ihm gebührenden Provisionen einzubehalten und hat er die verbliebenen Einnahmen für die Bezahlung offener Rechnungen verwendet, liegt kein Entlassungsgrund nach dem Angestelltengesetz und auch keine - zumal beharrliche - Verletzung von Pf...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.02.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.21 Lohnauszahlung
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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