Selbstentlohnung bei nicht ausreichenden Betriebseinnahmen : ASG Wien 3 Cga 738/90 v.11.6.1991, rechtskräftig

Ist der Arbeitnehmer berechtigt, aus den Einnahmen auch seine ihm gebührenden Provisionen einzubehalten und hat er die verbliebenen Einnahmen für die Bezahlung offener Rechnungen verwendet, liegt kein Entlassungsgrund nach dem Angestelltengesetz und auch keine - zumal beharrliche - Verletzung von Pf...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.02.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.21 Lohnauszahlung
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.21 Lohnauszahlung Dokument Nr. A-740012 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage