Die Gewerkschaftsholding will nicht in den Co op-Fall verstrickt werden : Durchgriffshaftung / Erklärung der Beteiligungsgesellschaft für Gemeinwirtschaft / Vorstand der Co op AG war immer alleinverantwortlich / Co op-Dividenden hat die BGAG sofort zurückgegeben

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1992)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.02.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:334.5 Konsumgenossenschaft
658.114.8 Gewerkschaftsbetrieb
65.017 Betriebsstruktur
347.51 Haftpflicht
338.82 Kooperation, betriebliche
658.155 Dividende
Region:Deutschland
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