Ablagerung von Pressrückständen ist keine Abfalldeponie dennoch Bewilligungspflicht : VwGH 90/07/0171 v.7.5.1991
Das Ablagern stellt keine ordnungsgemässe landwirtschaftliche Bodennutzung dar, weil von den organischen Resten das Grundwasser verunreinigt werden kann. Demnach ist diese Ablagerung nach § 32 Abs.2 lit c WRG bewilligungspflichtig. Der wasserpolizeiliche Auftrag gem § 138 WRG zur Beseitigung der Abl...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (3 (1991) Nr.1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.44 Müll
351.79 Wasserrecht 631.116 Betrieb, landwirtschaftlicher 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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