Erkrankte Arbeitnehmer haben während des Streiks Anspruch auf ihren Lohn : Bundesarbeitsgericht / Zur Lohnfortzahlung während eines Arbeitskampfes / BAG 1 AZR 147/91 v.1.10.1991
Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Streikbeginns krank sind oder einen zuvor gemehmigten Urlaub angetreten haben, verlieren nicht ihren Anspruch auf Zahlung des Lohnes oder Gehalts.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Handelsblatt (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 16.10.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.216 Lohnfortzahlung
331.892 Streiks 331.817 Dienstverhinderung 331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung | Dokument Nr. A-737987 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |