Mutterschaftsaustritt ständiger Saisonarbeiterinnen : ASG Wien 24 Cga 854/90 v.22.1.1991, Berufung erhoben

Die Erklärung, wegen der Geburt eines Kindes die nächste Saison die Arbeit nicht wieder aufnehmen zu können, ist als Auflösungserklärung im Sinne des § 30 Abs.5 lit.2 Landarbeitsordnung für Wien aufzufassen, die auch schon vor der Geburt des Kindes erklärt werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.10.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-737979 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage