Form für Freizeitanmeldung des Betriebsrates : OGH 9 Ob A 133/91 v.10.7.1991

Das Ansuchen besteht aus einer Abmeldung und einer Information, aber aus keinem Antrag. Die Information des Arbeitgebers soll ihn in die Lage versetzen, festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Freizeitgewährung gegeben sind / § 116 ArbVG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.07.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
331.152 Betriebsrat
65.012.45 Information, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Ansuchen besteht aus einer Abmeldung und einer Information, aber aus keinem Antrag. Die Information des Arbeitgebers soll ihn in die Lage versetzen, festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Freizeitgewährung gegeben sind / § 116 ArbVG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog