Form für Freizeitanmeldung des Betriebsrates : OGH 9 Ob A 133/91 v.10.7.1991
Das Ansuchen besteht aus einer Abmeldung und einer Information, aber aus keinem Antrag. Die Information des Arbeitgebers soll ihn in die Lage versetzen, festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Freizeitgewährung gegeben sind / § 116 ArbVG.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.07.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
331.152 Betriebsrat 65.012.45 Information, betriebliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Ansuchen besteht aus einer Abmeldung und einer Information, aber aus keinem Antrag. Die Information des Arbeitgebers soll ihn in die Lage versetzen, festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Freizeitgewährung gegeben sind / § 116 ArbVG. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |