Form für Freizeitanmeldung des Betriebsrates : OGH 9 Ob A 133/91 v.10.7.1991

Das Ansuchen besteht aus einer Abmeldung und einer Information, aber aus keinem Antrag. Die Information des Arbeitgebers soll ihn in die Lage versetzen, festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Freizeitgewährung gegeben sind / § 116 ArbVG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.07.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
331.152 Betriebsrat
65.012.45 Information, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817 Dienstverhinderung Dokument Nr. A-737949 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage