Rechtsmeinung der Interessenvertretung und Verschulden bei Arbeitszeit(-ruhe)verstössen : VGH 91/19/0224 v.11.11.1991

Vertraut ein Arbeitgeber auf die Richtigkeit der von Organen seiner gesetzlichen Interessenvertretung geäusserten Rechtsmeinung über die Zulässigkeit der Beschäftigung von Arbeitnehmern gemäss § 4 Abs.3 Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit § 3 Abs.4 Arbeitsruhegesetz und knüpft daran die rechtliche B...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331 Arbeitgeber
061 Interessenvertretungen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Vertraut ein Arbeitgeber auf die Richtigkeit der von Organen seiner gesetzlichen Interessenvertretung geäusserten Rechtsmeinung über die Zulässigkeit der Beschäftigung von Arbeitnehmern gemäss § 4 Abs.3 Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit § 3 Abs.4 Arbeitsruhegesetz und knüpft daran die rechtliche Beurteilung, dass er dies auch durfte, kann daraus 'ohne weitere Prüfung der Rechtslage' ein Verschulden des Arbeitgebers an den ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen nicht ausgeschlossen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog