Rechtsmeinung der Interessenvertretung und Verschulden bei Arbeitszeit(-ruhe)verstössen : VGH 91/19/0224 v.11.11.1991

Vertraut ein Arbeitgeber auf die Richtigkeit der von Organen seiner gesetzlichen Interessenvertretung geäusserten Rechtsmeinung über die Zulässigkeit der Beschäftigung von Arbeitnehmern gemäss § 4 Abs.3 Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit § 3 Abs.4 Arbeitsruhegesetz und knüpft daran die rechtliche B...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331 Arbeitgeber
061 Interessenvertretungen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-737740 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage