Verjährung von Arbeitszeit-bzw. Arbeitnehmerschutz-Rechtsverletzungen : VGH 91/19/0041 v.27.5.1991
Tatzeit der Verwaltungsübertretung ist nicht der Zeitpunkt der Inspektion durch das Arbeitsinspektorat, sondern der jeweilige Beschäftigungszeitraum der Arbeitnehmer.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.08.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
331.81 Arbeitszeit 347.439 Verjährung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz | Dokument Nr. A-737551 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |