Verjährung von Arbeitszeit-bzw. Arbeitnehmerschutz-Rechtsverletzungen : VGH 91/19/0041 v.27.5.1991

Tatzeit der Verwaltungsübertretung ist nicht der Zeitpunkt der Inspektion durch das Arbeitsinspektorat, sondern der jeweilige Beschäftigungszeitraum der Arbeitnehmer.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.08.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
331.81 Arbeitszeit
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz Dokument Nr. A-737551 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage