Abfindung für Betriebspension als beitragspflichtiges Entgelt : VGH 90/08/0189 v.22.10.1991

Auf Abfertigungszahlungen, die Dienstnehmer für den Verzicht auf ihre Anwartschaftsrechte auf den Bezug von Betriebspensionen erhalten haben, treffen somit die in § 49 Abs.1 ASVG normierten Merkmale zu. Den Sonderzahlungen im Sinne des § 49 Abs.2 ASVG sind diese Zuwendungen schon deshalb nicht zuzuo...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.12.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) Dokument Nr. A-737025 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage