Abfindung für Betriebspension als beitragspflichtiges Entgelt : VGH 90/08/0189 v.22.10.1991
Auf Abfertigungszahlungen, die Dienstnehmer für den Verzicht auf ihre Anwartschaftsrechte auf den Bezug von Betriebspensionen erhalten haben, treffen somit die in § 49 Abs.1 ASVG normierten Merkmale zu. Den Sonderzahlungen im Sinne des § 49 Abs.2 ASVG sind diese Zuwendungen schon deshalb nicht zuzuo...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.12.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.171 Altersversorgung, betriebliche 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) | Dokument Nr. A-737025 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |