Nachwirkung einer gekündigten Betriebsvereinbarung über Altersversorgung : ArbG Hamburg 16 Bv 18/90 v.16.10.1991 rechtskräftig
Führt die Kündigung der Betriebsvereinbarung nicht zu einer Beseitigung der Ansprüche der Arbeitnehmer, sondern bleiben den Arbeitnehmern aus Rechtsgründen Besitzstände erhalten (wie in den Fällen der Betriebsvereinbarungen über betriebliches Altersruhegeld), so ergibt sich für diese Betriebsvereinb...
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Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (46 (1991) Nr.34)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.12.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Führt die Kündigung der Betriebsvereinbarung nicht zu einer Beseitigung der Ansprüche der Arbeitnehmer, sondern bleiben den Arbeitnehmern aus Rechtsgründen Besitzstände erhalten (wie in den Fällen der Betriebsvereinbarungen über betriebliches Altersruhegeld), so ergibt sich für diese Betriebsvereinbarung eine Nachwirkung aus § 77 Abs.6 BetrVG. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |