Nachwirkung einer gekündigten Betriebsvereinbarung über Altersversorgung : ArbG Hamburg 16 Bv 18/90 v.16.10.1991 rechtskräftig

Führt die Kündigung der Betriebsvereinbarung nicht zu einer Beseitigung der Ansprüche der Arbeitnehmer, sondern bleiben den Arbeitnehmern aus Rechtsgründen Besitzstände erhalten (wie in den Fällen der Betriebsvereinbarungen über betriebliches Altersruhegeld), so ergibt sich für diese Betriebsvereinb...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (46 (1991) Nr.34)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.12.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-737003 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage