Bekanntgabe der Berufsausbildung bei Einstufung nach dem Kollektivvertrag : OLG Wien 33 Ra 21/91 v.19.4.1991

Blosses Schweigen des Arbeitnehmers und der nicht aus eigenem bekanntgegebene Abschluss einer Fachschule können nicht als bewusste Irreführung des Arbeitgebers qualifiziert werden. Ein Verstoss gegen Treu und Glauben liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer auf entsprechende Fragen des Arbeitgebers...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.12.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivverträge
377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Kollektivverträge Dokument Nr. A-737001 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage