Kündigung ohne Frist und Termin : OGH 9 Ob A 165/91 v.9.10.1991

Für den Bereich der Gewerbeordnung (GewO) 1859 sieht zwar § 77 eine 14tägige Kündigungsfrist vor, doch ist diese Frist abdingbar.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.12.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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ARD Betriebsdienst (1991)