Vorausgreifende Auflösungserklärung eines Dienstverhältnisses infolge Mutterschaft : OLG Wien 34 Ra 110/91 v.30.10.1991 / In Bestätigung von ASG Wien 24 Cga 854/90 v.22.1.1991

Gegen eine 'vorausgreifende' Auflösungserklärung des Dienstverhältnisses durch eine schwangere Arbeitnehmerin besteht kein wie immer gearteter Einwand. Die Frist gemäss § 23a Abs.3 Angestelltengesetz nach der Entbindung ist als Endfrist des Mutterschaftsaustrittes zu verstehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.12.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-736364 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage