Vorausgreifende Auflösungserklärung eines Dienstverhältnisses infolge Mutterschaft : OLG Wien 34 Ra 110/91 v.30.10.1991 / In Bestätigung von ASG Wien 24 Cga 854/90 v.22.1.1991
Gegen eine 'vorausgreifende' Auflösungserklärung des Dienstverhältnisses durch eine schwangere Arbeitnehmerin besteht kein wie immer gearteter Einwand. Die Frist gemäss § 23a Abs.3 Angestelltengesetz nach der Entbindung ist als Endfrist des Mutterschaftsaustrittes zu verstehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 31.12.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
331.13 Kündigung: Arbeit 341.231 Menschenrechtskonvention, internationale 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz | Dokument Nr. A-736364 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |