Betriebsbegriff und Unternehmen mit mehreren Betrieben im Sinne des Arbeitnehmerschutzgesetzes : Aus dem Erlass zur betriebsärztlichen Betreuung des BMAS 61.020/60-3/91 v.24.7.1991 bzw. v.11.11.1991 / § 34 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)
Für die verbleibenden Betriebe mit jeweils weniger als 250 Arbeitnehmern hat das Unternehmen eine betriebsärztliche Betreuung einzurichten, wenn die Gesamtzahl der Arbeitnehmer aller verbleibenden Betriebe mehr als 250 beträgt und für ein Drittel dieser in den verbleibenden Betrieben insgesamt Besch...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.01.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
338.93 Betriebe 331.822.8 Betriebsärzte 331.15 Arbeitsverfassung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz | Dokument Nr. A-736360 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |