ArbVG § 122 Abs.1 Z.5 : ASG Wien 23 Cga 71/90 v.20.3.1991

Wird jedoch vom Betriebsratsmitglied in seiner Eigenschaft als Betriebsrat ein Recht ausgeübt, einen Missstand in einer dafür vorgesehenen Sitzung aufzuzeigen, liegt die Ausübung eines Rechtes gemäss § 114 Abs.1 StGB vor, so dass keine erhebliche Ehrverletzung im Sinne des § 122 Abs.1 Z.5 Arbeitsver...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.11.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
343.632 Ehrenbeleidigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsrat Dokument Nr. A-735459 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage