Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Haftung für die Übertretung von Arbeitszeitvorschriften : VGH 90/19/0108 (früher 89/08/0292) v.3.12.1990. (Bescheid aufgehoben)
Eine einseitige Erklärung, die Verantwortung für ein bestimmtes Sachgebiet zu übernehmen, beinhaltet keinen entsprechenden Bestellungsakt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.08.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
347.462 Vollmachten 331.825 Unternehmerhaftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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