Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Haftung für die Übertretung von Arbeitszeitvorschriften : VGH 90/19/0108 (früher 89/08/0292) v.3.12.1990. (Bescheid aufgehoben)

Eine einseitige Erklärung, die Verantwortung für ein bestimmtes Sachgebiet zu übernehmen, beinhaltet keinen entsprechenden Bestellungsakt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.08.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
347.462 Vollmachten
331.825 Unternehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-735414 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage