Ein Nachfolger für § 268 ZPO?
Seit Aufhebung des § 268 ZPO können die Beweisergebnisse eines Strafverfahrens nur mehr ganz selten im Zivilprozess verwertet werden, so dass sehr oft eine neuerliche Aufnahme der bereits im Strafverfahren durchgeführten Beweise notwendig ist. Der nachfolgende Aufsatz zeigt die legistischen Möglichk...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex ((1991) Nr.8)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Zivilprozessordnung
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.9 Zivilprozessordnung | Dokument Nr. A-735410 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |