Ein Nachfolger für § 268 ZPO?

Seit Aufhebung des § 268 ZPO können die Beweisergebnisse eines Strafverfahrens nur mehr ganz selten im Zivilprozess verwertet werden, so dass sehr oft eine neuerliche Aufnahme der bereits im Strafverfahren durchgeführten Beweise notwendig ist. Der nachfolgende Aufsatz zeigt die legistischen Möglichk...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex ((1991) Nr.8)
VerfasserIn: Simotta, Daphne-Ariane
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.9 Zivilprozessordnung Dokument Nr. A-735410 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage