ArbVG § 40 : OGH 9 Ob A 76/91 v.10.7.1991
Materieller Träger betriebsverfassungsrechtlicher Befugnisse sind nicht die Belegschaftsorgane oder die einzelnen Arbeitnehmer, sondern die Belegschaft als Ganzes, die durch die Organisationsnormen des Betriebsverfassungsrechts erst in die Lage versetzt wird, Organe zu bestellen, durch die sie handl...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.11.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung | Dokument Nr. A-734692 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |