Pflichtversicherung nach bereits eingetretener Versorgung : VfGH B 418/90 v.14.6.1991
Die Beitragspflicht für die Wiederaufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit ist nicht unsachlich, wenn die durch das System der Sozialversicherung vorgesehene Versorgung bereits eingetreten ist und die Aussicht auf weitere Leistungen eher theoretisch bleibt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.11.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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