Pflichtversicherung nach bereits eingetretener Versorgung : VfGH B 418/90 v.14.6.1991
Die Beitragspflicht für die Wiederaufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit ist nicht unsachlich, wenn die durch das System der Sozialversicherung vorgesehene Versorgung bereits eingetreten ist und die Aussicht auf weitere Leistungen eher theoretisch bleibt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.11.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV) | Dokument Nr. A-734429 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |