Pflichtversicherung nach bereits eingetretener Versorgung : VfGH B 418/90 v.14.6.1991

Die Beitragspflicht für die Wiederaufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit ist nicht unsachlich, wenn die durch das System der Sozialversicherung vorgesehene Versorgung bereits eingetreten ist und die Aussicht auf weitere Leistungen eher theoretisch bleibt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.11.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Beitragspflicht für die Wiederaufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit ist nicht unsachlich, wenn die durch das System der Sozialversicherung vorgesehene Versorgung bereits eingetreten ist und die Aussicht auf weitere Leistungen eher theoretisch bleibt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog