Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung : BAG 5 AZR 226/90 v.10.4.1991
Vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütungen sind jedenfalls dann nicht mehr angemessen i.S. von § 10 Abs.1 Satz 1 BBiG, wenn sie die in einem für den Ausbildungsbetrieb einschlägigen Tarifvertrag enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 % unterschreiten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (44 (1991) Nr.29)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 19.07.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
331.2 Löhne 331.116 Tarifverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Ablageschlagwort: 377 Berufsausbildung | Dokument Nr. A-734372 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |