Kreditkartenhaftung bei Unternehmenskonkurs : Das Bundessozialgericht sichert die Arbeitnehmer ab / Urteil vom 18.9.1991 - 10 RAr 12/90

Denn die Bezahlung von Spesen durch eine Firmenkreditkarte gehört nach Ansicht der Sozialrichter in Kassel zu dem Rechtsbegriff der 'Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis' und ist daher durch das Konkursausfallgeld, das beispielsweise für entgangenen Lohn gezahlt wird, abgesichert.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1991)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 14.11.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
347.736 Konkurs
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Frankfurter Allgemeine Zeitung (1991)