Kreditkartenhaftung bei Unternehmenskonkurs : Das Bundessozialgericht sichert die Arbeitnehmer ab / Urteil vom 18.9.1991 - 10 RAr 12/90
Denn die Bezahlung von Spesen durch eine Firmenkreditkarte gehört nach Ansicht der Sozialrichter in Kassel zu dem Rechtsbegriff der 'Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis' und ist daher durch das Konkursausfallgeld, das beispielsweise für entgangenen Lohn gezahlt wird, abgesichert.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 14.11.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
347.736 Konkurs 347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Bestandshinweis
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Frankfurter Allgemeine Zeitung (1991)
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