Einheitlicher Betrieb mehrerer Unternehmer und Arbeitnehmerschutz : VGH 90/19/0089 (früher 89/08/0008) v.27.5.1991
§ 34 Abs.1 ArbVG / Dem Betriebszweck eines Grosshandelsunternehmens dienen nicht nur die unmittelbar für die technische Abwicklung des Verkaufes notwendigen organisatorischen, sondern auch alle anderen für die Führung eines derartigen Betriebes erforderlichen kaufmännischen und administrativen Einri...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.11.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
331 Arbeitgeber 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | § 34 Abs.1 ArbVG / Dem Betriebszweck eines Grosshandelsunternehmens dienen nicht nur die unmittelbar für die technische Abwicklung des Verkaufes notwendigen organisatorischen, sondern auch alle anderen für die Führung eines derartigen Betriebes erforderlichen kaufmännischen und administrativen Einrichtungen, wie z.B. Buchhaltung, Rechnungswesen, EDV, Vermögensverwaltung, Liegenschaftsverwaltung und dergleichen. Ebenso vermag es nichts an der Einheitlichkeit des von mehreren Unternehmen geführten Betriebes zu ändern, wenn von einigen dieser Unternehmen die von ihnen ausgeübten Funktionen auch noch als Leistungen für andere Unternehmen erbracht werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |