Einheitlicher Betrieb mehrerer Unternehmer und Arbeitnehmerschutz : VGH 90/19/0089 (früher 89/08/0008) v.27.5.1991

§ 34 Abs.1 ArbVG / Dem Betriebszweck eines Grosshandelsunternehmens dienen nicht nur die unmittelbar für die technische Abwicklung des Verkaufes notwendigen organisatorischen, sondern auch alle anderen für die Führung eines derartigen Betriebes erforderlichen kaufmännischen und administrativen Einri...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.11.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
331 Arbeitgeber
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:§ 34 Abs.1 ArbVG / Dem Betriebszweck eines Grosshandelsunternehmens dienen nicht nur die unmittelbar für die technische Abwicklung des Verkaufes notwendigen organisatorischen, sondern auch alle anderen für die Führung eines derartigen Betriebes erforderlichen kaufmännischen und administrativen Einrichtungen, wie z.B. Buchhaltung, Rechnungswesen, EDV, Vermögensverwaltung, Liegenschaftsverwaltung und dergleichen. Ebenso vermag es nichts an der Einheitlichkeit des von mehreren Unternehmen geführten Betriebes zu ändern, wenn von einigen dieser Unternehmen die von ihnen ausgeübten Funktionen auch noch als Leistungen für andere Unternehmen erbracht werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog