Einheitlicher Betrieb mehrerer Unternehmer und Arbeitnehmerschutz : VGH 90/19/0089 (früher 89/08/0008) v.27.5.1991

§ 34 Abs.1 ArbVG / Dem Betriebszweck eines Grosshandelsunternehmens dienen nicht nur die unmittelbar für die technische Abwicklung des Verkaufes notwendigen organisatorischen, sondern auch alle anderen für die Führung eines derartigen Betriebes erforderlichen kaufmännischen und administrativen Einri...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.11.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
331 Arbeitgeber
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz Dokument Nr. A-733610 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage