Keine Lösung des Dienstverhältnisses durch unklare Entlassungserklärung in erregtem Zustand : ASG Wien 13 Cga 90/90 v.10.12.1990, rechtskräftig

Eine in einem Erregungszustand abgegebene Erklärung ist dann nicht als eine das Dienstverhältnis beendende Erklärung zu betrachten, wenn dem Arbeitnehmer erkennbar ist, dass diese Erklärung nur der Aufregung des Arbeitgebers entspricht und darüber hinaus das sonstige Verhalten des Arbeitgebers nicht...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.08.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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