Keine Lösung des Dienstverhältnisses durch unklare Entlassungserklärung in erregtem Zustand : ASG Wien 13 Cga 90/90 v.10.12.1990, rechtskräftig
Eine in einem Erregungszustand abgegebene Erklärung ist dann nicht als eine das Dienstverhältnis beendende Erklärung zu betrachten, wenn dem Arbeitnehmer erkennbar ist, dass diese Erklärung nur der Aufregung des Arbeitgebers entspricht und darüber hinaus das sonstige Verhalten des Arbeitgebers nicht...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.08.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-733492 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |