Keine Lösung des Dienstverhältnisses durch unklare Entlassungserklärung in erregtem Zustand : ASG Wien 13 Cga 90/90 v.10.12.1990, rechtskräftig
Eine in einem Erregungszustand abgegebene Erklärung ist dann nicht als eine das Dienstverhältnis beendende Erklärung zu betrachten, wenn dem Arbeitnehmer erkennbar ist, dass diese Erklärung nur der Aufregung des Arbeitgebers entspricht und darüber hinaus das sonstige Verhalten des Arbeitgebers nicht...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.08.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine in einem Erregungszustand abgegebene Erklärung ist dann nicht als eine das Dienstverhältnis beendende Erklärung zu betrachten, wenn dem Arbeitnehmer erkennbar ist, dass diese Erklärung nur der Aufregung des Arbeitgebers entspricht und darüber hinaus das sonstige Verhalten des Arbeitgebers nicht auf einen ernsthaften Beendigungswillen schliessen lässt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |