Provisionsschmälerung durch Preisfestsetzung und Umstrukturierung : OGH 9 Ob A 235/90 v.10.10.1990

Rechte des Arbeitnehmers werden nur berührt, wenn der Arbeitgeber dabei gegen den Dienstvertrag verstösst oder die Umstrukturierung des Unternehmens nur zum Ziel hat, dem Arbeitnehmer zu schaden (§ 1295 Abs.2 ABGB).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.01.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehälter
65.011.42 Rationalisierung: Betriebswirtschaft
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.2 Gehälter Dokument Nr. A-733415 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage