Ausschluss der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Festlegung der Arbeitszeit in Tendenzbetrieben? : BAG 1 ABR 88/89 v.6.11.1990

§ 3 Abs.1 KrAZVO, nach dem die Anstaltsleitung die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit und der Pausen sowie der wöchentlichen Freizeiten nach Anhörung der leitenden Ärzte und der Betriebsvertretung regelt, schliesst das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs.1 Nr.2 BetrVG nicht aus....

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (44 (1991) Nr.41)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.10.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.15 Mitbestimmung
658.114.8 Tendenzbetriebe
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:§ 3 Abs.1 KrAZVO, nach dem die Anstaltsleitung die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit und der Pausen sowie der wöchentlichen Freizeiten nach Anhörung der leitenden Ärzte und der Betriebsvertretung regelt, schliesst das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs.1 Nr.2 BetrVG nicht aus.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog