Ausschluss der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Festlegung der Arbeitszeit in Tendenzbetrieben? : BAG 1 ABR 88/89 v.6.11.1990
§ 3 Abs.1 KrAZVO, nach dem die Anstaltsleitung die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit und der Pausen sowie der wöchentlichen Freizeiten nach Anhörung der leitenden Ärzte und der Betriebsvertretung regelt, schliesst das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs.1 Nr.2 BetrVG nicht aus....
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (44 (1991) Nr.41)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 11.10.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.15 Mitbestimmung 658.114.8 Tendenzbetriebe 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | § 3 Abs.1 KrAZVO, nach dem die Anstaltsleitung die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit und der Pausen sowie der wöchentlichen Freizeiten nach Anhörung der leitenden Ärzte und der Betriebsvertretung regelt, schliesst das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs.1 Nr.2 BetrVG nicht aus. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |