Ausschluss der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Festlegung der Arbeitszeit in Tendenzbetrieben? : BAG 1 ABR 88/89 v.6.11.1990
§ 3 Abs.1 KrAZVO, nach dem die Anstaltsleitung die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit und der Pausen sowie der wöchentlichen Freizeiten nach Anhörung der leitenden Ärzte und der Betriebsvertretung regelt, schliesst das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs.1 Nr.2 BetrVG nicht aus....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (44 (1991) Nr.41)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 11.10.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.15 Mitbestimmung 658.114.8 Tendenzbetriebe 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-732506 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |