Befristetes Probearbeitsverhältnis mit schwangerer Arbeitnehmerin : LAG Hamm 16 Sa 1558/90 v.6.6.1991 rechtskräftig

Ein Arbeitgeber kann ausnahmsweise verpflichtet sein, ein wirksam befristetes Probearbeitsverhältnis aus Gründen des Vertrauensschutzes als unbefristetes Arbeitsverhältnis fortzusetzen (§ 242 BGB). Dabei erhält der Vertrauensschutz ein besonderes Gewicht, wenn die Nichtverlängerung des Arbeitsverhäl...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (46 (1991) Nr.26)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.09.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
618.2 Schwangerschaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (46 (1991) Nr.26)