Sicherung von Betriebseinrichtungen bei Reparaturarbeiten : VGH 91/19/0030 v.27.5.1991 / § 29 Abs.2 AAV / § 35 Abs.1 AAV
Muss eine Schutzvorrichtung wegen einer Maschinenstörung entfernt werden, müssen im Sinne des § 35 Abs.2 AAV Schutzmassnahmen anderer Art getroffen werden, wobei ein akustisches Warnzeichen allein nicht genügt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.08.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
331.823 Arbeitsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz | Dokument Nr. A-727314 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |