Arbeitgeber: Samstagsarbeit zulässig : 1 ABR 85/90 / Bundesarbeitsgericht weist Klage der IG Medien ab / Betriebsvereinbarungen sind nur eingeschränkt anfechtbar
Bei vollem Lohnausgleich und Prämienzahlung sollten ausserdem nur 34 statt der im Tarifvertrag vereinbarten 37 Stunden pro Woche geleistet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Süddeutsche Zeitung (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 23.09.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Arbeitszeit, variable
331.811 Arbeitszeit, wöchentliche 331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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